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CE-Zertifizierung für Batterieladegeräte: Was DACH-Einkäufer wissen müssen

CE-Kennzeichnung ist für Batterieladegeräte im DACH-Raum obligatorisch. Erfahren Sie, welche EU-Richtlinien gelten und wie Sie die Konformität beim OEM-Einkauf sicherstellen.

Published 2026-07-21 · JuxonPower Engineering
CE-zertifiziertes JuxonPower OEM-Batterieladegerät mit Schutzklasse-Logo

Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Batterieladegeräte für industrielle Anwendungen beschafft, kommt an der CE-Kennzeichnung nicht vorbei. Sie ist kein Qualitätsmerkmal, sondern eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum. Fehlt sie, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsrisiken und Marktzugangssperren.

Dieser Beitrag erläutert die maßgeblichen EU-Richtlinien, die konkreten Anforderungen an Batterieladegeräte und worauf Einkäufer bei der OEM-Auswahl achten müssen, um rechtssicher und effizient zu beschaffen.

!Typenschild eines CE-gekennzeichneten Batterieladegeräts

Typenschild eines CE-gekennzeichneten Batterieladegeräts mit Konformitätsangaben
Typenschild mit CE-Kennzeichnung und Konformitätsangaben eines JuxonPower-Ladegeräts

Welche EU-Richtlinien für Batterieladegeräte gelten

Batterieladegeräte fallen in den Geltungsbereich mehrerer EU-Richtlinien. Die zwei wichtigsten sind:

Zusätzlich können weitere Richtlinien einschlägig sein:

Anschlussbereich eines industriellen Batterieladegeräts mit EMV-Filter
Anschlussbereich mit integriertem EMV-Filter für CE-konformen Betrieb

CE-Kennzeichnung vs. CE-Konformität: Der entscheidende Unterschied

Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen auf dem Typenschild. Die CE-Konformität hingegen ist der dokumentierte Nachweis, dass das Gerät alle anwendbaren Richtlinien erfüllt. Ein Ladegerät ohne CE-Zeichen darf nicht in Verkehr gebracht werden — aber ein CE-Zeichen ohne Konformitätsdokumentation ist rechtlich wertlos.

Als Einkäufer sollten Sie stets folgende Dokumente anfordern:

!Anschlussbereich mit EMV-Filter

Die wichtigsten Normen für Batterieladegeräte

Die CE-Konformität wird über harmonisierte Normen nachgewiesen. Für Batterieladegeräte sind dies insbesondere folgende Normen relevant:

| Norm | Bereich | Inhalt |
|------|---------|--------|
| EN 60335-1 | Allgemeine Sicherheit | Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke |
| EN 60335-2-29 | Ladegeräte | Besondere Anforderungen an Batterieladegerät |
| EN 61000-6-1 | EMV — Störfestigkeit | Fachgrundnorm für Störfestigkeit in Wohn- und Geschäftsbereichen |
| EN 61000-6-3 | EMV — Störaussendung | Fachgrundnorm für Störaussendung in Wohn- und Geschäftsbereichen |
| EN 61000-6-2 | EMV — Störfestigkeit Industrie | Fachgrundnorm für Störfestigkeit in industrieller Umgebung |
| EN 61000-6-4 | EMV — Störaussendung Industrie | Fachgrundnorm für Störaussendung in industrieller Umgebung |

Für industrielle Anwendungen (Gabelstapler, Reinigungsmaschinen, AGVs) sind die Industrienormen EN 61000-6-2 und -6-4 maßgeblich, nicht die Wohngebietsnormen.

DACH-Besonderheiten: Deutschland, Österreich, Schweiz

Obwohl die CE-Kennzeichnung EU-weit gilt, gibt es nationale Ergänzungen:

OEM-Einkauf: Was Sie vom Lieferanten fordern müssen

Wenn Sie Batterieladegeräte als OEM-Komponente einkaufen, tragen Sie als Inverkehrbringer die rechtliche Verantwortung für die CE-Konformität des Endgeräts. Daher müssen Sie sicherstellen, dass das Ladegerät selbst vollständig konform ist:

  1. Konformitätserklärung anfordern — Prüfen Sie, ob alle relevanten Richtlinien aufgeführt sind und die Normenzitate aktuell sind.
  2. Prüfberichte validieren — Achten Sie auf akkreditierte Labore und darauf, dass die getestete Bauart mit der bestellten Ausführung übereinstimmt.
  3. Änderungsmanagement vereinbaren — Jede Änderung an Schaltung, Gehäuse oder Firmware kann die CE-Konformität aufheben. Vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie über Änderungen informiert werden.
  4. Loskonsistenz prüfen — Fordern Sie Stichprobenprüfungen für jede Charge, um sicherzustellen, dass die Produktion mit der geprüften Bauart übereinstimmt.
  5. Etikettierung und Dokumentation — Stellen Sie sicher, dass jedes Gerät mit CE-Kennzeichnung, Typenschild und deutschsprachiger Bedienungsanleitung geliefert wird.

JuxonPower liefert für alle Batterieladegeräte vollständige CE-Konformitätsdokumentation, einschließlich Konformitätserklärung und Prüfberichte. Das Juxon010-100A beispielsweise erfüllt die Anforderungen nach EN 60335-1, EN 60335-2-29 und die EMV-Industrienormen — sofort einsetzbar im DACH-Raum.

Häufige CE-Fehler bei Batterieladegeräten

In der Praxis treten folgende Konformitätsmängel häufig auf:

Weitere Hintergrundinformationen zur Auswahl zertifizierter Ladegeräte finden Sie in unserem Knowledge Center.

Fazit

Die CE-Konformität ist beim Einkauf von Batterieladegeräten für den DACH-Markt nicht verhandelbar. Sie ist die Grundvoraussetzung für Rechtssicherheit, Haftungsausschluss und Marktzugang. Als Einkäufer müssen Sie aktiv die Dokumentation prüfen, Prüfberichte validieren und ein Änderungsmanagement mit dem Lieferanten vereinbaren.

Besprechen Sie Ihre Anwendung mit unserem Technikteam — wir unterstützen Sie bei der Auswahl CE-konformer Ladegeräte und liefern alle erforderlichen Dokumente für einen reibungslosen Marktzugang in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Kontakt aufnehmen.

FAQ

Frage: Ist die CE-Kennzeichnung für Batterieladegeräte in der Schweiz Pflicht?
Antwort: Ja. Die Schweiz hat die CE-Kennzeichnung durch das Bilaterale I weitgehend übernommen. Für bestimmte Anwendungen kann zusätzlich das SEV-Prüfzeichen gefordert werden.

Frage: Wer ist für die CE-Konformität verantwortlich — der Hersteller oder der Einkäufer?
Antwort: Der Inverkehrbringer trägt die rechtliche Verantwortung. Wenn Sie das Ladegerät unter eigenem Markenname in Verkehr bringen, sind Sie der Inverkehrbringer und müssen die Konformität sicherstellen.

Frage: Wie oft müssen CE-geprüfte Batterieladegeräte wiederkehrend geprüft werden?
Antwort: Die CE-Kennzeichnung selbst erfordert keine wiederkehrende Prüfung. In Deutschland fordert die DGUV Vorschrift 3 jedoch wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen am Arbeitsplatz — auch für Batterieladegeräte.

Frage: Kann ein Ladegerät mit CE-Kennzeichnung auch in industrieller Umgebung eingesetzt werden?
Antwort: Nur wenn die Konformitätserklärung auch die Industrienormen (EN 61000-6-2 und EN 61000-6-4) abdeckt. Viele Ladegeräte werden nur nach den Wohngebietsnormen geprüft und sind für den industriellen Einsatz nicht ausreichend abgesichert.

Frage: Was passiert, wenn die Marktüberwachung eine Nichtkonformität feststellt?
Antwort: Die Behörden können den Vertrieb untersagen, Rückrufe anordnen und Bußgelder verhängen. In Deutschland können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach dem GPSG drohen.